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Das Coronavirus

Orientierungshilfe und praktische Tipps aus kinderärztlicher Sicht
Die Entwicklung beim Thema “Coronavirus” ist sehr dynamisch. Verschiedene Fragen waren zu verschiedenen Zeitpunkten im Zentrum des Interesses. Auf dieser Seite kannst du meine Gedanken zu diesen Themen chronologisch geordnet nachlesen. Einiges aus der Anfangszeit der Pandemie ist möglicherweise überholt oder weniger relevant, die Seite hat den Charakter eines Tagebuches. Ich versuche, die neusten Entwicklungen zeitnah zu kommentieren. Die aktuellsten Beiträge findest du ganz oben.
16.11.2020

Die Frage nach den Schulen – wo stehen wir 3 Wochen später?

Nun habe ich Ende Oktober so zuversichtlich klingen und Hoffnung auf ein halbwegs geordnetes Schuljahr verbreiten wollen (s. Eintrag vom 25.10.20). Mittlerweile sind wir nur wenige Wochen weiter und mein anfänglicher Optimismus ist komplett verflogen. 

Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass auch Schulen eine bedeutsame Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen. Auch wenn Kinder unter 10 Jahren bisher nicht als Treiber der Pandemie gelten, sehen wir zur Zeit ganz deutlich, dass auch sie – wie unten schon erwähnt – ein Teil des Infektionsgeschehens sind. Wenn die Zahl der infizierten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer nur hoch genug ist, dann wird die Infektionslage unübersichtlich und genau diese Situation ist eingetreten. 

Mittlerweile erreichen mich täglich Anrufe von Patienteneltern, Freunden und Bekannten, die ihre Kinder auf das Coronavirus testen lassen wollen, weil es Kontaktbegegnungen in der Schule gab und sie nun Symptome entwickelt haben. Das Gesundheitsamt kommt nicht hinterher. Es ist nicht einfach den Überblick zu behalten. 

Wie es weitergehen wird, das weiß ich nicht. Eines ist sicher, wenn unsere Kinder weiter zur Schule gehen sollen – und das wollen wir alle – dann muss etwas geschehen. Wirksamere Qurantäneregel? Klassenteilungen? Maskenpflicht? Was auch immer, eine Entscheidung muss her.

08.11.2020

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25.10.2020

Die Frage nach den Schulen – wo stehen wir?

Mein Kontakt nach Schweden

Wie du weißt, habe ich viele Jahre in Schweden als Kinder- und Jugendärztin gearbeitet. Mein Mann arbeitet immer noch in einem Stockholmer Krankenhaus. Aufgrund dieser Tatsache halten wir natürlich die geltenden Corona-Maßnahmen in beiden Ländern stetig im Blick.

Anders Tegnell und die Schulfrage

Auch wenn ich es niemals wagen würde, mich für oder gegen die eine oder andere landeseigene Corona-Strategie auszusprechen (denn dafür ist es definitiv noch viel zu früh!), fasziniert mich das Auftreten des führenden schwedischen Staatsepidemiologen Anders Tegnell sehr. Er hat schon im Frühjahr vermutet, dass Kinder nicht die Treiber der Pandemie sind und hat sich dafür eingesetzt, in Schweden die Kitas und Schulen bis zur 9. Klasse offen zu halten. Nur für die Schüler der weiterführenden Schulen (ab der 10. Klasse) gab es digitalen Unterricht (Homeschooling). Eine sehr mutige Entscheidung, wie ich finde.

Die Studienlage

Mehrere Studien zeigen, dass Anders Tegnell vermutlich gar nicht so falsch mit seiner Annahme lag. Neuere wissenschaftlichen Daten legen nahe, dass Kinder nur eine begrenzte Rolle in der Übertragung des Virus spielen. In einigen Studien zeigte sich für Kinder unter 10 Jahren ein geringeres Infektionsrisiko, d.h. Kindern mit den gleichen täglichen Kontakten hatten sich deutlich seltener mit dem Coronavirus infiziert als Erwachsene. Die Infektionsquote in Betreuungseinrichtungen und Grundschulen ist bisher (noch) gering (Stand 22.10.).

Aber Vorsicht

In diesem Zusammenhang darfst du jedoch nicht vergessen, dass Kinder sich sehr wohl mit dem Coronavirus infizieren, an COVID-19 erkranken und andere Personen mit dem Virus anstecken können. Somit sind Kinder Teil des Infektionsgeschehens, auch wenn sie meist nur milde Symptome zeigen und die Übertragung durch Kinder vermutlich seltener geschieht (weitere Studien werden benötigt).

Der Einsatz jedes Kindes zählt

Aus diesem Grund achte darauf, dass sich dein Kind an die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) hält, selbstverständlich in dem Maße, in dem es für seine Altersgruppe möglich und umsetzbar ist. Halte dich informiert über die geltenden Hygienekonzepte der Betreuungseinrichtung bzw. der Schule deines Kind.

Die Verwirrung um Hygienevorschriften

Ich muss zugeben, es ist nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Ich habe drei Kinder an drei unterschiedlichen Schulen. Bei uns in Berlin gibt es einen „Corona-Stufenplan“, welcher sich nach dem lokalen Infektionsgeschehen in der Schule und im Bezirk richtet. Je höher das Infektionsgeschehen der einzelnen Schule bewertet wird, desto strenger die geltenden Hygienevorkehrungen. Es ist somit gut möglich, dass für jedes meiner Kinder ab nächste Woche andere Corona-Regeln greifen. Wir werden es Ende dieser Woche erfahren. Ich bin gespannt.

Die Hoffnung

Abschließend möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass die oben genannte Erkenntnisse zum Infektionsrisiko der Kinder mit äußerster Vorsicht zu betrachten sind und keine voreiligen Schlüsse (wie z.B. ein grundsätzliches Offenhalten aller Schulen und Betreuungseinrichtungen unabhängig vom Infektionsgeschehen) erlauben. Wir haben es mit einem neuartigen Virus zu tun und viele Fragen zur Rolle der Kinder in der Pandemie sind noch ungeklärt. Es gilt weiter das Gebot der Vorsicht, mit dem wir in Deutschland bisher sehr gut gefahren sind. Die bisherigen Studiendaten geben jedoch zumindest für unsere Kinder Anlass zur Hoffnung.

29.09.2020

Darf mein Kind trotz Erkältungssymptomen eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen?

Bedingt durch die intensiven Vorbereitungen zum Launch meiner Webseite am 1.10.2020 gibt es eine zeitliche Lücke zum letzten Beitrag dieser Kolumne. Es bedeutet nicht, dass mich das Coronavirus in den letzten Monaten gedanklich nicht beschäftigt hat. Es bedeutet aber, dass sich einige Empfehlungen in Hinblick auf eine mögliche Infektion mit SARS-CoV2 bei Kindern sowie unsere Praxisabläufe seit dem letzten Update wieder geändert haben.

Die Frage 

In den letzten Monaten stand eine Frage immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses: Darf (m)ein Kind trotz Erkältungssymptomen die Kita oder die Schule besuchen? Mittlerweile gibt es in einigen Bundesländern für Betreuungseinrichtungen und Schulen klare Orientierungshilfen. Diese unterscheiden sich insbesondere in Hinblick auf die Testkriterien im Krankheitsfall von der Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI).

RKI-Testkriterien

Das Robert Koch-Institut empfiehlt u.a. „eine niederschwellige Testung aller Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung. Konkret bedeutet dies: Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn bei ALLEN Patienten unabhängig von Risikofaktoren”.

Das Problem

Diese Orientierungshilfe mag für Erwachsene Sinn ergeben, ist jedoch nicht uneingeschränkt auf Kinder übertragbar. Kinder machen gerade in den ersten Lebensjahren – insbesondere mit dem Start des Besuchs einer Gemeinschaftseinrichtung – viele harmlose Infekte durch. Diese Infekte häufen sich in der kalten Jahreszeit.

Aus kinderärztlicher Sicht ist es daher kein praxistaugliches Konzept, bei jedem Kind mit Anzeichen einer banalen Luftswegsinfektion, einen – meist als sehr unangenehm empfundenen – Corona-Abstrich zu entnehmen. Hinzu kommt, dass Kinder häufig keine oder nur sehr milde Krankheitssymptome aufweisen und dass auch ein negatives Abstrich-Ergebnis keine Garantie für Ansteckungsfreiheit ist. Sollte jedes Kind mit respiratorischen Infektionszeichen getestet werden, dann wären zudem die Kapazitäten der Kinder- und Jugendarztpraxen rasch erschöpft. Die Zeit der Kinderärztinnen und Kinderärzte, sich um ihre wirklich kranken Patienten zu kümmern, wäre womöglich für eine gute medizinische Versorgung nicht ausreichend.

Praxistaugliches Leitkonzept

Aus den oben genannten Gründen haben sich Kinder- und Jugendärzte schon früh dafür stark gemacht, ein praxistaugliches Leitkonzept zu entwickeln, an dem sich Lehrer, Erzieher, Eltern und Ärzte gleichermaßen orientieren können. Ein bundeseinheitliches Konzept gibt es bisher noch nicht. Es gibt aber in einigen Bundesländern schon deutlich praxisnähere Ansätze mit denen es sich – meiner Meinung nach – mittlerweile gut arbeiten läßt. In Berlin hat die Berliner Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendärzten ein Konzept erstellt, welches ich dir im Folgendem kurz vorstellen möchte, denn das hat unseren Praxisalltag deutlich vereinfacht. Ich weiß, dass auch in anderen Bundesländern Bestrebungen laufen, einen praxistauglichen Kompromiss zu finden. Leider ist es mir nicht möglich, alle regionalen Bemühungen und Konzepte in Hinblick auf Aktualität hier aufzuzeigen. Dafür bitte ich um dein Verständnis. 

Berlin: Wie sollen Eltern sich bei Erkrankung ihres Kindes verhalten?

Das oben genannte Konzept hat die Berliner Senatsverwaltung in Form einer – an ein Ampelsystem erinnernden – Infografik zusammengefasst. Anhand dieser Schautafel können sich Eltern, Lehrer und Erzieher einen raschen Überblick verschaffen, wie sie sich bei Erkrankung eines Kindes verhalten sollen. Hier findest du die Infografik und alle relevanten Informationen dazu. Schau sie dir gerne in Ruhe an…

Du siehst, mittlerweile wurden die Ausschlusskriterien für den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung bei milden Krankheitssymptomen gelockert. Ein Kind darf auch mit Schnupfen und Husten – vorausgesetzt es hat kein Fieber – die Kindertagesstätte oder die Schule besuchen.

Seit der Veröffentlichung dieses Leitsystems hat sich die Verunsicherung vieler Eltern in unserer Praxis etwas gelegt. Die Nachfrage nach sinnlosen Attesten – gegen die wir Kinder- und Jugendärzte uns schon lange wehren – und die Bitte nach Durchführung von Corona-Testungen auf ausdrücklichen Wunsch von Kitas oder Schulen sind in unserer Praxis deutlich zurückgegangen. Die Entscheidung, ob ein SARS-CoV2-Abstrich bei einem Kind durchgeführt wird, liegt bei uns Ärzten und nicht bei der Einrichtung!

Unmut von Seiten der Betreuungseinrichtungen oder der Schulen

Natürlich gibt es bezüglich der oben genannten Punkte (Bitte um “Gesundschreibung” und/oder Testung von Kindern) vereinzelt immer wieder Diskussionen mit verzweifelten Eltern, denn einige Kitas und Schulen stellen ihre “eigenen Regeln” auf. In solchen Fällen verweisen wir in der Praxis konsequent auf die 18. Trägerinformation, welches die Berliner Senatsverwaltung am 18.8.20 an alle Berliner Kindertageseinrichtungen geschickt hat, bzw. auf das vergleichbare Schreiben an die Schulleitungen vom 2.9.20. Sollte es dennoch zu Unmut bei den Einrichtungen kommen, biete ich an, mich persönlich zu kontaktieren. Im persönlichen Gespräch lassen sich solche Konflikte meist am besten lösen.

Zusammenfassung

Es galt vor der Pandemie und es gilt auch jetzt: ein akut krankes Kind oder – anders ausgedrückt – ein Kind in beeinträchtigtem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Halsschmerzen, starken Bauchschmerzen, Durchfall oder Erbrechen gehört in keine Gemeinschaftseinrichtung. Das ist nichts Neues und stellt eine Selbstverständlichkeit dar.

Kinder mit Husten und Schnupfen, aber ohne Fieber, können, wenn es ihnen ansonsten gut geht, Kita und Schule besuchen. Auch hier gilt es, den gesunden Menschenverstand einzusetzen. Hustet ein Kind so stark, dass sein Allgemeinbefinden beeinträchtigt ist, sollte es selbstverständlich zu Hause bleiben – unabhängig davon, ob es weitere Symptome hat. Aber auch dieses ist keine neue Botschaft und sollte allgemein bekannt sein.

Es werden keine ärztlichen Atteste auf Wunsch von Betreuungseinrichtungen oder Schulen ausgestellt, die bescheinigen sollen, dass ein Kind eine banale Atemwegsinfektion hat oder gar frei von ansteckenden Krankheiten sein soll. Hierfür gibt es weder eine medizinische Notwendigkeit, noch ist es aus medizinischer Sicht sinnvoll. Kindertagesstätten und Schulen haben kein Recht, ein solches Attest zu verlangen (Ausnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 34, nähere Informationen findest du hier).

Die Ärztin/der Arzt entscheidet, ob eine Corona-Testung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Eine solche Testung erfolgt nicht auf Verlangen einer öffentlicher Betreuungseinrichtung oder einer Schule. Sie haben kein Recht, eine Testung zu verlangen.

Du wohnst nicht in Berlin?

Solltest du nicht in Berlin wohnen und kennst die Regelung in deinem Bundesland nicht, dann mache dich bei der Senatsverwaltung bzw. Landesregierung deines Bundeslandes schlau und finde heraus, welche Regelungen bei euch gelten. Solltest du nicht fündig werden, helfe ich dir gerne, die notwendigen Informationen ausfindig zu machen.

25.06.2020

Hilfe! Mein Kind hat Schnupfen und die KiTa nimmt es nicht

Es gibt zur Zeit viele offene Fragen rund um das neuartige Coronavirus, für die es aufgrund fehlender wissenschaftlicher Daten noch keine eindeutigen Antworten gibt. Der aktuelle Wissensstand ändert sich täglich und Empfehlungen werden regelmäßig der neuen Datenlage angepasst. Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln (AHA-Regel). Diese spielen auch im Alltag der Kinder, in dem Maße wie sie altersentsprechend umsetzbar sind, eine wichtige Rolle.

Mit der Aufnahme des Regelbetriebes der Kindertagesstätten Ende Juni sind weitere umfassende Maßnahmen zum Infektionsschutz verbunden. Eltern erhalten von ihrem Träger über die geltenden Bestimmungen fortlaufende Informationen.

Die Herausforderung: Nur gesunde Kinder dürfen betreut werden

Eine Maßnahme zur Senkung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV2 in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen stellt Eltern, Erzieher/*innen und Praxispersonal gleichermaßen vor eine große Herausforderung:

Weist ein Kind Krankheitssymptome auf, darf es die öffentliche Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.

Das Dilemma der Eltern

Diese neue Regelung führt dazu, dass viele Kinder aufgrund leichter Erkältungssymptome wie Husten und/oder Schnupfen nicht die Kindertagesstätte besuchen dürfen und wieder nach Hause geschickt werden. Bei Eltern führt diese neue Regelung häufig zu Irritation, teilweise stößt sie sogar auf Unverständnis. Sie stellen ihr Kind zunehmend dem Kinderarzt/der Kinderärztin mit der Bitte um eine „Gesundschreibung” vor.

Das Dilemma der Kinder- und Jugendärzte

Eine „Gesundschreibung“ beinhaltet, dass der Arzt/die Ärztin dem Kind attestiert, frei von ansteckenden Krankheiten zu sein. Dieses ist aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll und auch nicht möglich. Auch, aber nicht nur, bei der Frage nach einer Coronainfektion können Kinder ohne klassische Symptome ansteckend sein.

Offene Fragen

Vor diesem Hintergrund müssen individuelle Abwägungen getroffen werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit eine Testung auf SARS-CoV2 sinnvoll ist.

Auf der einen Seite empfiehlt das Robert Koch Institut bei Patienten mit Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus deuten können, eine großzügige Testung. Auf der anderen Seite neigen gerade jüngere Kinder zu banalen, wiederkehrenden Infektionen, gerade in der kalten Jahreszeit.

Des Weiteren ist die Frage, in welchem Zeitfenster das Virus im Rachen bei Kindern überhaupt nachweisbar ist, noch nicht abschließend beantwortet. Dürfen Kinder mit negativem Testresultat trotz Krankheitssymptomen wieder die öffentliche Gemeinschaftseinrichtung besuchen? Offene Fragen, die nicht allgemein zu beantworten sind.

Das Abwägen

In solchen Situationen Abwägungen zu treffen, ist nicht leicht. Aus diesem Grund gibt es auch keine allgemein geltenden Regeln, die auf alle Kinder zutreffen. Ich denke, jedes Praxisteam macht sich nun Gedanken, wie es mit dieser Herausforderung umgeht. Allgemeine Empfehlungen von Seiten unserer kinder- und jugendmedizinischen Berufsgesellschaften gibt es noch nicht.

Überlegungen unseres Praxisteams

Für unsere Praxis haben wir einige Überlegungen unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen getroffen, die ich im Folgendem mit dir teilen möchte. Bitte beachte, dass eure Praxis vielleicht unterschiedliche Ansätze verfolgt.

Die Eltern unserer Patienten sind aufgefordert, nicht mehr direkt mit ihrem Kind in die Akutsprechstunde zu kommen, so wie es früher üblich war. Sie kontaktieren vorher das Praxisteam via Telefon oder E-Mail und beschreiben ihr Anliegen. 

Vorgehen bei einem COVID-19-Verdachtsfall

Unsere medizinische Fachangestellte evaluiert, ob es sich um einen COVID-19-Verdachtsfall handelt. Als ein Verdachtsfall gelten Kinder, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn hatten UND jegliche Symptome (www.rki.de/covid-19-steckbrief) zeigen, die mit einer COVID-19-Infektion vereinbar sind.

Ist das der Fall, bekommen die Eltern einen Termin am Anfang oder am Ende der Sprechstunde zugeteilt. Nur ein Elternteil darf das Kind in die Praxis begleiten. Diese Maßnahme der Kontaktbeschränkung gilt bis auf Weiteres für alle Patienten.

Kommt unser Patient nun in die Praxis, wird es unter Einhaltung der Hygienevorschriften untersucht und ein Abstrich wird entnommen. Wir sind angehalten, Verdachtsfälle dem Gesundheitsamt zu gemeldet.

Leicht erkrankte Kinder können bis zum Vorliegen des Untersuchungsresultats zunächst in das häusliche Umfeld zurückkehren. Die Eltern werden über die Begrenzung der Kontakte und die geltenden Hygienemaßnahmen aufgeklärt. Ziel ist es, das Risiko einer mögliche Weitergabe der Infektion an gesunde Angehörige oder andere Personen so gering wie möglich zu halten.

Vorgehen bei allen anderen Kindern mit milden Krankheitssymptomen und die nicht die Kriterien eines Verdachtsfalls erfüllen

Viele Eltern sind unsicher, ob die Krankheitssymptome ihres Kindes auf eine Corona-Infektion hindeuten und ein Abstrich gemacht werden sollte. Für diese Patientengruppe mit milden Beschwerden bietet unsere Praxis eine Videosprechstunde an. Meine ärztliche Kollegin und ich können auf diesem Weg abwägen, ob das Kind in der Praxis untersucht werden muss und einen Abstrich bekommen sollte. Viele Eltern nehmen dieses Angebot dankend an und ein zeitnaher Termin wird vereinbart. Das Kind muss bei der Videoschaltung anwesend sein.

Eltern, die es bevorzugen, persönlich mit ihrem Kind in die Praxis zu kommen, wird ein gesonderter Termin zugewiesen. Wir versuchen darauf zu achten, dass kranke und gesunde Kinder, die z.B. zur Impfung oder Vorsorge kommen, sich nicht zeitgleich in der Praxis aufhalten.

Der Arzt-Patienten Kontakt

Sowohl in der Videosprechstunde als auch in der herkömmlichen Sprechstunde wägen wir Ärzte nach der Erhebung der Anamnese und der Beurteilung des Allgemeinzustandes bzw. nach Untersuchung des Kindes ab, welche weiteren Schritte einzuleiten sind. Hat das Kind nur leichte Anzeichen einer Erkältung und die Eltern haben die Möglichkeit, ein paar Tage mit dem Kind zuhause zu bleiben, bevorzuge ich persönlich die häusliche Betreuung des Kindes. Bei ausgeprägten Krankheitssymptomen, Krankheitsfällen in der Familie oder unumgänglichem Kontakt zu Risikopatienten, rate ich großzügig zu einem Abstrich auf SARS-CoV2. Als Ärztin sehe ich mich in der Pflicht, Infektionsketten aufzudecken.

Vorgehen ohne SARS-CoV2-Abstrich

Wir stellen den Eltern eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ aus. Die Länge richtet sich nach den Beschwerden des Kindes. Des Weiteren besprechen wir mit ihnen das weitere Vorgehen und klären sie darüber auf, in welcher Situation eine erneute ärztliche Vorstellung und/oder eine Testung ratsam ist. Zudem informieren wir die Eltern, wann das Kind wieder eine öffentliche Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf.

Bescheinigung über Aufklärung der Eltern statt “Gesundschreibung” für die KiTa

Anstelle einer “Gesundschreibung” bescheinigen wir den Eltern, die ohne ärztliches Dokument kein Gehör bei der Kita-Leitung finden, dass sie über die geltenden Vorschriften und Handlungsempfehlung zum Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie aufgeklärt worden sind. Bisher hat sich noch keine öffentliche Gemeinschaftseinrichtung beschwert und auf eine “Gesundschreibung” beharrt. Durch diese Maßnahme sind die Eltern nach Genesung ihres Kindes nicht gezwungen, unsere Praxis für eine ärztliches Attest erneut aufzusuchen. Ich möchte noch einmal deutlich darauf hinweisen, ein ärztliche Bescheinigung, dass ein Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist, ergibt medizinisch keinen Sinn! Ausnahmen stellen die gesetzlich definierter Erkrankungen wie z.B. Krätze oder Hepatitis dar.

Vorgehen mit SARS-CoV2-Abstrich

Fasse ich den Entschluss, einen Abstrich auf das Coronavirus durchzuführen, informiere ich über die richtige Technik, um die Untersuchung so effektiv wie möglich zu machen. Ich weise darauf hin, dass der Abstrich unangenehm für das Kind sein kann. Des Weiteren kläre ich darüber auf, dass es sich nur um eine Momentaufnahme handelt und man sich – auch bei negativem Testresultat – nicht in falscher Sicherheit wiegen darf. Die Eltern müssen weiter wachsam bleiben und auf neue Symptome reagieren.

Bis zum Vorliegen des endgültigen Untersuchungsresultates müssen die Eltern Maßnahmen zur Verhinderung einer möglichen Infektionsweitergabe treffen. Das Kind darf selbstverständlich die öffentliche Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.

Im Falle einer Verschlimmerung der Beschwerden beim Kind sowie beim Auftreten von Symptomen bei Angehörigen, kläre ich über das richtige Verhalten auf und wir vereinbaren ggf. eine neue Kontaktaufnahme. Bei ausgeprägten Krankheitssymptomen empfehle ich die häusliche Isolierung des Patienten – auch bei einem negativen Abstrich.

Ein positives Testresultat wird dem Gesundheitsamt gemeldet, ein negatives Testresultat wird den Eltern nur auf besonderen Wunsch zugeschickt. Kinder mit leichten Anzeichen einer Erkältung und negativem Testresultat dürfen die Kita wieder besuchen.

20.06.2020

Die „Oma-und-Opa-Frage“

Die letzten Monate der Corona-Krise haben viele Fragen aufgeworfen. Eine Frage hat uns als Familie besonders beschäftigt: „Wann dürfen unsere Kinder ihre Omas und Opas wieder treffen?“. Die Kinder sind es gewöhnt, viel Zeit mit ihren Großeltern zu verbringen. Traditionell sind die Omas und Opas bei allen Kindergeburtstagen sowie größeren Festlichkeiten wie Ostern oder Weihnachten mit dabei. Zudem verbringen unsere Kinder viele Wochen in den Ferien bei ihnen.

Risikogruppe schützen

Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen Mitte Mai wäre ein Treffen zweier Haushalte wieder möglich gewesen. Sowohl die Eltern meines Mannes als auch meine Eltern gehören jedoch zu einer Risikogruppe und diese gilt es auch weiterhin zu schützen. Aus diesem Grund kam für unsere Familie ein voreiliges Treffen erst einmal nicht in Frage und die Kinder haben den Kontakt zu unseren Eltern über (Video-)Telefonie aufrechterhalten. Die Angst, dass meine Kinder, mein Mann oder ich uns unwissentlich infiziert haben könnten und, trotz fehlender Krankheitssymptome, die Infektion an die Älteren weitergeben würden, war zu groß.

Die Sehsucht der Großeltern nach den Enkelkindern

Mit der Zeit bemerkten wir jedoch, dass einige der Großeltern nach anfänglicher Akzeptanz der Situation zunehmend unglücklicher wurden und sich immer mehr nach einem echten Treffen mit ihren Enkelkindern sehnten. Nun stellte sich mir als Tochter die Frage: “Habe ich das Recht, den Omas und Opas den Umgang mit ihren Enkelkindern zu verwehren? Wiegt meine Sorge um die Gesundheit meiner Eltern schwerer als die Freiheit der Älteren, über ihr individuelles Risiko zu entscheiden?”

Die Großeltern müssen Stellung nehmen

Meine Eltern sind nicht senil. Sie sind bestens über die Entwicklung der Corona-Pandemie sowie über die empfohlenen Schutzmaßnahmen informiert. Sie können sehr wohl ihre Meinung äußern und für sich sprechen. Das haben sie auch getan. Meine Eltern wollten endlich wieder den Geburtstag des jüngsten Enkelkindes gemeinsam feiern – so wie wir es immer getan hatten. Die beiden Geburtstage der ältesten Töchter hatten sie schon „coronabedingt“ verpasst, den dritten wollten sie nicht auch noch versäumen.

Die aktuelle Situation sah günstig aus

Unsere jüngste Tochter hat Mitte Juni Geburtstag. Die Infektionszahlen in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt rückläufig. Ich musste mir nun Gedanken machen, wie ich den Entschluss meiner Eltern an der Geburtstagsfeier teilzunehmen “coronakonform” umsetzten könnte. Das Coronavirus einfach zu ignorieren war (und ist) für mich nicht aktuell.

Die Voraussetzung und die Regeln

Die Grundvoraussetzung für eine gemeinsame Feier war, dass alle Geburtstagsteilnehmer keine Krankheitssymptome aufweisen durften.

Zwei meiner drei Kinder hatten sich in den Wochen der Corona-Pandemie vorbildlich verhalten. Sie haben sehr darauf geachtet, die geltenden Abstandsregeln nicht nur an den wenigen Schultagen sondern auch im Alltag einzuhalten. Die empfohlenen Hygieneregeln haben sie schon lange vorher befolgt. Des Weiteren haben die Kinder auf nicht zwingend notwendige soziale Kontakte verzichtet. Ihr Risiko, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, habe ich als gering eingestuft. Meine beiden Jüngsten durften daher Oma und Opa auch in Innenräumen ohne Maske treffen. Auf ausreichend Abstand wurde dennoch geachtet.

Das dritte Kind – unsere älteste Tochter – hat mit ihren 17 Jahren besonders stark unter den Kontaktbeschränkungen und dem reduzierten sozialen Austausch mit ihren Freunden gelitten. Nach Lockerung der Maßnahmen hat sie sich – vermutlich – nicht durchgängig an die “Corona-Regeln” gehalten.

Mein Mann und ich arbeiten mit kranken Menschen und das Risiko, dass wir uns anstecken, ist berufsbedingt erhöht. 

Aus diesem Grund galten für unsere Älteste, meinen Mann und mich im Umgang mit meinen Eltern andere Regeln als für unsere jüngsten Töchter. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir drei asymptomatische Überträger sein könnten, war nicht ganz von der Hand zu weisen. Wir haben uns daher vornehmlich draußen mit meinen Eltern getroffen. Ließ sich ein kurzer Kontakt innerhalb der Wohnung nicht vermeiden, haben alle eine Maske getragen. Auf eine ordentliche Belüftung der Räume wurde geachtet.

Persönliches Fazit

Wir haben den neunten Geburtstag der Tochter gemeinsam mit den Großeltern bei einem Picknick in Brandenburg unter freiem Himmel mit strahlendem Sonnenschein verbracht. Diese Feier unterschied sich deutlich von allen bisherigen und wird uns allen – womöglich gerade deshalb – noch lange in Erinnerung bleiben. 

08.06.2010

Gehört mein Kind zur Risikogruppe?

Mit der Wiedereröffnung von Kindertagesstätten und Schulen im Zuge der Corona-Lockerungsmaßnahmen machen sich viele Eltern berechtigte Gedanken zu dieser Frage. Sie gehört in den letzten Wochen sicherlich zu den meist gestellten Fragen in meinem Praxisalltag. Leider ist sie auch für uns Kinderärzte nicht immer einfach zu beantworten.

Individuelle ärztliche Abschätzung des Infektionsrisikos

Da wir es mit einem neuartigen Erreger zu tun haben, gibt es viele offene Fragen auf die wir keine sicheren Antworten haben. Bis heute ist unklar, ob Kinder mit bestimmten chronischen Erkrankungen ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben. Aus diesem Grund fällt es schwer, allgemeine Empfehlungen zu formulieren und eine individuelle ärztliche Abschätzung des Infektionsrisikos für das einzelne Kind muss in Rücksprache mit der Familie angestrebt werden. Die für Erwachsene bekannten Risikofaktoren scheinen nicht einfach auf Kinder übertragbar zu sein.

Stellungnahmen der pädiatrischen Fachgesellschaften
Grundsätzliche Überlegungen

Es gibt Kinder, denen wegen einer chronischen Erkrankung die jährliche Impfung gegen das Grippevirus vom Arzt empfohlen wird. Das Coronavirus verhält sich nach jetzigem Erkenntnisstand etwas anders als das Grippevirus. Es bedeutet also nicht, dass diese Patientengruppe auch im Hinblick auf das Coronavirus zwangsläufig als Risikogruppe einzustufen ist. Dennoch sollte bei diesen Kindern das individuelle Risiko ärztlich abgewogen werden.

In Hinblick auf die aktuelle Datenlage hat man bisher noch keine Hinweise gefunden, dass chronische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die gut behandelt sind und die Lebensqualität kaum beeinflussen, zu einem höheren Risiko eines schweren Infektionsverlaufs mit dem Coronavirus führen.

Patienten mit potentieller Gefährdung

Die Kinder- und Jugendärzte sind bei einigen chronischen Erkrankungen vorsichtiger in der Bewertung des individuellen Risikos. Hierzu zählen Erkrankungen, die das Immunsystem schwächen. Auch einige Medikamente können das körpereigene Abwehrsystem unterdrücken. Deswegen wird das Risiko für die Patienten, die eine solche Therapie erhalten, als höher bewertet. 

Zudem geht man davon aus, dass Kinder mit Erkrankungen, die die Lungenfunktion, das Herz-Kreislaufsystem und die Nierenfunktion bedeutsam beeinträchtigen, ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf der COVID19-Erkrankung haben. Wissenschaftliche Belege gibt es für diese Annahme aber noch nicht. Was bedeutsam ist (und was nicht), bedarf einer ärztlichen Einschätzung.

Eine Kategorisierung nach Erkrankungen ist nicht möglich

Wie du siehst, kann die Frage nach der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe eines Kindes mit Grunderkrankung oder mit einer Therapie, die die Immunantwort hemmt, häufig nicht eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden. Das individuelle Risiko eines Kindes, schwer an COVID19 zu erkranken, läßt sich anhand seiner Vorerkrankungen (nach bisherigem Wissensstand) leider nicht sicher einschätzen. 

05.06.2020

Die Schulfrage

Die meisten von uns wünschen sich ein baldiges Öffnen von Kindertagesstätten und Schulen zum Wohle unserer Kinder und sehnen sich nach mehr Normalität im Alltag. Da wir aber noch sehr wenig über das neuartige Coronavirus wissen und wir unseren mühsamen Erfolg bei der Eindämmung der Pandemie nicht durch voreilige Schlüsse zunichte machen wollen, ist Umsicht geboten.

Welche Rolle spielen Kinder bei der Verbreitung des Virus?

Es ist bisher unklar, welche Rolle Kinder bei der Verbreitung des Erregers spielen. Gerade in Hinblick auf das Öffnen von Schulen und Kindertagesstätten kommt dieser Frage jedoch eine besondere Bedeutung zu.

Am Anfang der Pandemie wurden wir durch das rasche Ausbreiten des Coronavirus zum schnellen Handeln gezwungen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung wurden Kindertagesstätten und Schulen in den meisten Ländern frühzeitig geschlossen. Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen haben sich dadurch drastisch verändert und das Infektionsgeschehen konnte nicht mehr unter Alltagsbedingungen untersucht werden. In Ländern wie z.B. Schweden blieben Kindertagesstätten und Schulen bis einschließlich der neunten Klassen zwar offen und es hätten dort wegweisende Daten erhoben werden können. Bisher gibt es jedoch dazu kaum publizierte Studien.

Fehlende Datengrundlage erschwert Einschätzung der Rolle von Kindern

Dazu kommt, dass infizierte Kinder häufig nur milde oder gar keine Symptome entwickeln und daher in der Anfangsphase der Pandemie nur sehr wenig auf das Coronavirus getestet wurden. Uns fehlt somit die Datengrundlage, um eine wissenschaftlich belastbare Aussage zur Rolle von Kindern bei der Verbreitung des Coronavirus zu treffen. Man versucht, sich durch Labor- und epidemiologischen Beobachtungsstudien sowie Clusteranalysen der Frage zu nähern.

Die umstrittene Studie

In diesem Zusammenhang hat eine Studie von der Charité hier in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Rachensekret von infizierten Patienten unterschiedlicher Altersgruppen wurde untersucht und die Virusmenge darin bestimmt. 

Zusammengefasst konnte die Forschergruppe zeigen, dass bei einem beträchtlichen Teil der infizierten Patienten in allen Altersgruppen unabhängig von den Symptomen ein Virusnachweis gelang. Das Fazit der Studie lautet wortgetreu: „Insbesondere ergibt die vorliegende Studie keine Belege für die Annahme, dass Kinder möglicherweise nicht so ansteckend sind wie Erwachsene.“

Es ist zu bedenken, dass in diese Studie ausschließlich Labordaten eingeflossen sind. Es wird nicht gezeigt, ob Kinder das Virus im echten Leben auch tatsächlich weitergeben.

Hinweise häufen sich, dass Kinder eine untergeordnete Rolle in der Ausbreitungsdynamik des Virus haben

Mit der Fragestellung, welche Rolle die Kinder in der Ausbreitungsdynamik der SARS-CoV2-Infektion spielen, beschäftigen sich viele Forscherteams auf der ganzen Welt. Interessante Studien und Beobachtungen u.a. aus Island, Norwegen, Australien und China haben keinen nennenswerten Hinweis gefunden, dass das Virus von Kindern an Erwachsene weitergegeben wird. Es wurde vielmehr immer der umgekehrte Fall gesehen. 

Derzeit häufen sich auch die Hinweise, dass sich das Verhalten von Corona- und Grippeviren unterscheidet. Kinder spielen nachweislich eine wichtige Rolle als Überträger der Grippe. Bei der Weitergabe einer SARS-CoV2 Infektion scheinen sie jedoch nach der bisherigen Datenlage eher eine untergeordnete Rolle zu spielen. Bisher sieht man, dass Kinder zwar infiziert werden, übertragen wird das Virus aber hauptsächlich zwischen gleichaltrigen Erwachsenen oder von erwachsenen Familienmitgliedern auf Kinder. 

Verzerrung durch Einschnitte im Alltagsverhalten von Kindern und Jugendlichen

Voreilige Schlüsse sollten aus diesen Beobachtungen dennoch nicht gezogen werden, denn zu Beginn der Pandemie haben insbesondere volljährige Reiserückkehrer das Coronavirus in die meisten Länder hineingetragen. Kurz danach traten auch schon die ersten Maßnahmen zur Kontaktbeschränkungen in Kraft und die meisten Daten wurden daher nur unter erheblichen Einschnitten im Alltagsverhalten von Kindern und Jugendlichen erhoben. Diese Tatsache führt vermutlich zu einer deutlichen Verzerrung der Ausbreitungsdynamik. 

Schulen und Kindertagesstätten öffnen wieder – was erwartet uns?

Mittlerweile werden Schulen und Kindertagesstätten mit äußerster Umsicht bei uns geöffnet. Kontakte werden zunehmend unter Einschränkungen wieder zugelassen. Das alles sollte unter intensiver Beobachtung und Begleitung von wissenschaftlichen Verlaufsstudien geschehen, so dass wir zeitnah eine belastbare Datengrundlage haben, auf die sich künftige Empfehlungen stützen können. 

Als Kinder- und Jugendärztin befürworte ich die Öffnung von Schulen und Kitas sehr, denn die veränderte Lebenssituation der Kinder bringt für viele Familien einschneidende psychosoziale Probleme mit sich. Hier zu nennen sind die Einschränkungen beim Lernen, der fehlende, aber wichtige soziale Austausch unter Gleichaltrigen, die verminderte sportliche Aktivität mit den daraus resultierenden Folgeerscheinungen, die Zunahme des Risikos nach unbemerkten Kindesmisshandlungen und die Vergrößerung der sozialen Ungerechtigkeit für Kinder aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Familien. 

Wir müssen uns bewußt sein, dass die jetzige Datengrundlage für das Öffnen der öffentlichen Bildungseinrichtungen keine sicheren Schlüsse auf die Ausbreitungsdynamik des Coronavirus  gibt. Es ist noch zu früh, Entwarnung zu geben. Unvorsichtiges Verhalten sollte vermieden werden und wir alle müssen wachsam bleiben. Die nächsten Wochen werden einige unserer Wissenslücken schließen. Hoffen wir, dass es gut geht ….

20.05.2020

Ein persönliches Wort vorweg

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns nun schon seit vielen Monaten und wir befinden uns immer noch in einer Ausnahmesituation. Eine Situation, die wir noch nie erlebt haben. Geschlossene Kitas und Schulen, Homesschooling, Homeoffice, finanzielle Einbußen bis hin zu existentiellen Sorgen sind Teil unseres “neuen” Alltags geworden. Ich denke, wir alle sehnen uns nach unserem “alten Leben”. Oma und Opa drücken, Freunde treffen, Reisen, Shoppen ohne Maske, Theater, Konzerte – alltägliche Aktivitäten, die wir vor der Pandemie vielleicht gar nicht richtig zu würdigen gewusst haben, bekommen im Rückblick eine ganz neue Bedeutung.

Das Präventionsparadox

Je länger die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie anhalten, desto mehr schleicht sich bei einigen von uns eine Mischung aus Unsicherheit, Verzweiflung und Wut ein. Die Frage: „Sind die drastischen Maßnahmen wirklich berechtigt gewesen?“ drängt sich unbarmherzig immer wieder auf. Deutschland ist es gelungen, frühzeitig die Notbremse zu ziehen. Hierdurch konnten die Infektionszahlen – fürs erste – erfolgreich gesenkt werden. Die Intensivstationen wurden nicht überlastet. Die fürchterlichen Szenarien, die sich z.B. in Bergamo oder New York abgespielt haben, sind uns erspart geblieben. 

Anstatt uns zu freuen, dass wir so glimpflich davon gekommen sind, wird die Gefährlichkeit von SARS-COV-2 angezweifelt oder gar geleugnet. Wut auf diejenigen, denen wir eigentlich dankbar sein sollten, breitet sich aus. Hierzu gehören Wissenschaftler, die ihre Erkenntnisse und Einschätzungen mit uns geteilt haben und Politiker, die mutig genug waren, frühzeitig wegweisende Entscheidungen zu treffen. 

Die Übersterblichkeit – Zahlen die für sich sprechen

Ein kurzer Blick auf die weltweite Übersterblichkeit seit Beginn der Pandemie sollte eigentlich reichen, Zweifler und Kritiker davon zu überzeugen, dass wir es weder mit einer “normalen Grippe” noch mit einer “Inszenierung der Medien” zu tun haben. Es sind Zahlen, die für sich sprechen. 

Gib Fake News keine Chance

Offensichtlich reichen die Zahlen, die fürchterlichen Bilder, die Einschätzungen der Wissenschaftler und die Worte der Politiker nicht mehr aus. Der Unmut in der Bevölkerung nimmt immer weiter zu. Falschnachrichten und Verschwörungstheorien stoßen auf offene Ohren. Ich betrachte diese Entwicklung mit großer Sorge und sehe es als meine Aufgabe, für mehr Aufklärung und Orientierung zu sorgen. Als Pädiaterin möchte ich natürlich den Blick auf unsere Kinder und Jugendlichen nicht verlieren. Hier sammele ich alles, was mir zu diesem Thema wichtig erscheint.

1. Mai 2020

Die Nachhaltigkeit der Hygieneregeln

Ich nehme an, auch du hast schon vor der Corona-Pandemie versucht, deinen Kindern basale Hygieneregeln zu vermitteln. “Hast du dir auch die Hände gewaschen?”, war sicherlich nicht nur bei uns Zuhause eine wiederkehrende Frage. Eine Frage, die häufig mit Augenrollen und/oder nervenaufreibenden Trotzanfällen – zumindest als meine Kinder noch jünger waren – beantwortet wurde. Ich muss zugeben, der Erfolg der Hygieneerziehung war zumindest bei meinen Kindern nicht immer durchschlagend und hat einiges an elterlichem Nachdruck erfordert.

Die Hygieneschutzbeauftragte

Erstaunlicherweise hat sich das Blatt in den letzten Monaten durch die Corona-Maßnahmen gewendet. So bekomme ich mittlerweile beim Händewaschen zu hören , “Mama, hast du auch zwei Mal Happy Birthday gesungen?”. Meine jüngste Tochter hat sozusagen die Rolle der “Hygieneschutzbeauftragten” innerhalb unserer Familie übernommen und löst damit bei uns anderen Familienmitglieder hin und wieder zwar keine Trotzanfälle aber zumindest Augenrollen aus. Dennoch freut es mich natürlich sehr zu sehen, welchen Erfolg es hat, wenn wir gemeinsam ein Ziel verfolgen.

Kindern sind in Hinblick auf Einhalten von Hygieneregeln lernfähiger, als man glaubt

Ich hoffe, dass unsere Kinder einige der Verhaltensmaßnahmen, die wir in den letzten Monaten alle verinnerlicht haben, “nach Corona” nicht vernachlässigen. Wir können unseren Kindern mehr zutrauen, wenn es um das Einhalten von Hygieneregeln geht. Hände waschen, in die Ellenbeuge husten, nicht mit den Fingern im Gesicht spielen – das alles kriegen sie – mit Unterstützung – gut hin. Perspektivisch wird sich das erlernte Verhalten positiv auf die Infektionsausbreitung auch mit anderen Erregern auswirken – davon bin überzeugt.

Wasche dir häufiger die Hände!

Denke besonders an das Händewaschen, wenn du nach Hause kommst und vor dem Essen!

Krank? Bleib Zuhause!

Bleib Zuhause, wenn du krank bist, auch wenn du dich nur ein bisschen krank fühlst und z.B. nur leichten Husten oder Halsschmerzen hast!

Beachte die Hust- und Niesetikette!

Musst du husten oder niesen und es ist kein Taschentuch zur Hand? Benutze die Ellenbeuge statt die Hand, um Sekret “abzufangen”!

Beachte den Mindestabstand!

Halte mindestens 1,5 m Abstand zu andern Menschen, wenn du unterwegs bist!

Treffe keine älteren oder kranken Menschen!

Omas und Opas über 70 Jahren gehören zur Risikogruppe und können schwer an dem Coronavirus erkranken. Daher solltest du mit ihnen lieber telefonieren oder chatten, statt sie zu treffen!

Hände gehören nicht ins Gesicht

Vermeide es, dir mit den Händen ins Gesicht zu greifen. Das Coronavirus kann an den Fingern haften. Wenn es in die Augen oder den Mund gelangt, kannst du dich mit dem Virus infizieren.