Es gibt seit gestern eine neue Stellungnahme verschiedener pädiatrischer Fachgesellschaften zur Verwendung von Masken bei Kindern, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Zitat: „Auf die empfohlene Art und mit Empathie für Kinder und mit gesundem Menschenverstand unter Aufsicht verständnisvoller Erwachsener eingesetzt, sind unerwünschte Wirkungen von Masken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Befürchtungen, Masken könnten die Atmung beeinträchtigen, die Versorgung mit Sauerstoff gefährden oder zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxid führen, sind unbegründet.“ Möchtest du die Stellungnahme lesen? Hier habe ich sie dir verlinkt.
Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens dürfen Ärztinnen und Ärzte seit dem 19.10.20 – wie schon im Frühjahr – Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die nur leichte Symptome zeigen, wieder telefonisch krankschreiben. Diese Regelung gilt auch für Kinder. Eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ darf nach telefonischer Erhebung der Anamnese für (max.) sieben Kalendertage ausgestellt und per Post zugesandt werden. In begründeten Fällen darf eine Verlängerung per Telefon einmalig um weitere sieben Tage (max.) erfolgen. Die Sonderregelung gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
Die festen Zeiträume, in denen die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen stattfinden sollten, sind auch weiterhin Pandemie-bedingt ausgesetzt. Diese Regelung war zunächst bis Ende September vorgesehen, wurde aber verlängert und „gilt solange, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt – und bis zu drei Monate darüber hinaus“. Das bedeutet, eure Ärztin/euer Arzt darf die Vorsorgeuntersuchung U6, U7, U7a, U8 und U9 auch dann durchführen, wenn der dafür vorgesehene Zeitraum überschritten ist. Beachte, die Ausnahmeregelung gilt nicht für die U2, U3, U4 und U5. Die frühen Vorsorgen sollten aus kinderärztlicher Sicht trotz des aktuellen Infektionsgeschehens nicht verschoben werden!
Von unterschiedlichen Stellen wurden in den letzten Wochen immer wieder Impfempfehlungen für alle Kinder gegen das Grippevirus ausgesprochen. Das hat viele Eltern verunsichert. Die ständige Impfkommission (STIKO) hält weiterhin an ihrer Empfehlung fest, dass der zur Verfügung stehende Influenzaimpfstoff (ca. 26 Mio. Dosen für das Jahr 20/21) bevorzugt Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza (oder von COVID-19) haben, geimpft werden soll. Eine offizielle Impfempfehlung für alle Kinder gibt es in Deutschland nicht. Kindern und Jugendlichen mit chronischen Grunderkrankungen wird – wie auch in den letzten Jahren – zur Grippeschutzimpfung geraten. Die aktuelle Stellungnahme der STIKO zur Influenzaimpfung findest du hier.
In ihrem letzten Informationsschreiben vom 10.7.2020 an die Träger der Kindertagesstätten hat die Berliner Senatsverwaltung sich klar formuliert. Für die Wiederaufnahme eines Kindes in der „Kita“ nach durchgemachter Atemwegsinfektion ist kein ärztliches Attest notwendig. Hiermit folgt die Senatsverwaltung den Empfehlungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Unser Berufsverband macht schon lange darauf aufmerksam, dass „Atteste, welche einem Kindergartenkind bestätigen, „frei von ansteckenden Krankheiten“ zu sein, medizinisch gesehen unsinnig sind“ (Zitat). Mehr Informationen findest du hier. In anderen Bundesländern gelten möglicherweise andere Regelungen.
Da wir viele Jahre in Schweden gelebt haben, hat meine jüngste Tochter die Grundimmunisierung mit dem Sechsfach-Impfstoff nach dem schwedischen Impfschema erhalten. Dort gilt schon lange für die Impfung gegen Diphterie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B das 2+1 Schema und nicht wie bei uns in Deutschland das 3+1 Schema. Das bedeutet, dass für die Grundimmunisierung von Säuglingen eine Impfstoffdosis weniger gegeben wird. Die STIKO hat ihre Empfehlung nun angepasst und ab jetzt fällt auch bei uns eine Impfstoffdosis weg. Der Impfschutz ist gleichwertig! Für Frühgeborene gilt weiterhin das 3+1 Schema.
Wegen der Corona-Krise wurden die festen Zeiträume, in denen die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen stattfinden sollten, gelockert. Die U6, U7, U7a, U8 und U9 können somit auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die frühen Vorsorgen. Aus kinderärztlicher Sicht ist es sinnvoll, die U2, U3, U4 und U5 – auch in Zeiten der Pandemie – innerhalb des vorgegebenen Zeitraums durchzuführen und nicht darauf zu verzichten. Die Übergangsregelung gilt zunächst bis zum 30. September 2020.
Zurücklehnen! Beine hoch! Entspannen!
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